Vererben und Verschenken

Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungsverträge etc.

Notarin Anja Stauß
Notar Daniel Jockisch
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Vererben und Verschenken

Beim Erben hört die Freundschaft auf. Ein Sprichwort, das mehr als ein Körnchen Wahrheit enthält. Zur Verantwortung für die nächste Generation gehört nach unserer Überzeugung auch die Gestaltung der Vermögensnachfolge, die Streit möglichst gar nicht erst aufkommen lässt. Die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt, kann naturgemäß individuelle Erfordernisse nicht berücksichtigen und ist deshalb meistens nur die zweitbeste Lösung. Wir Notare beraten Sie individuell und setzen ihre Vorstellungen und Wünsche in eine rechtlich verbindliche Verfügung von Todes wegen um. Dabei orientieren wir uns nicht nur an juristischen Fragen, sondern berücksichtigen auch die emotionalen Aspekte. Denn gerade im Erbrecht ist eine ganzheitliche Beratung besonders wichtig.

Fragen der Vermögensnachfolge stellen sich jedoch nicht nur anlässlich des Todesfalls. Auch zu Lebzeiten kann es gute Gründe geben, Vermögen vorab auf die nächste Generation zu übertragen. Hier spielen oft steuerrechtliche Gesichtspunkte eine besondere Rolle. Nach unserer Erfahrung dürfen gerade die steuerlichen Ziele die weiter zu bedenkenden Aspekte nicht verdrängen. Soll das eigengenutzte Haus auf die nächste Generation übertragen werden? Welche Risiken bestehen? Wie erfolgt die lebzeitige Absicherung der Übergeber?

Wir Notare zeigen Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten auf und stellen das Für und Wider dar. Damit Sie abwägen und entscheiden können.