Notfallfürsorge
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können zur Folge haben, dass man seine persönlichen und geschäftlichen Dinge plötzlich nicht mehr selbst regeln kann. Und die Wenigsten wissen: Ein Angehöriger hat keinerlei Vertretungsmacht – auch nicht der Ehegatte –! Wir Notare raten daher an, für den Fall der Fälle – möge er niemals eintreten – Vorsorge zu treffen. Zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, mit einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung. Nur so kann dafür gesorgt werden, dass die Angelegenheiten auch im Notfall im eigenen Sinne geregelt und weitergeführt werden, ohne dass es eines aufwendigen und oft auch belastenden gerichtlichen Betreuungsverfahrens bedarf.